Allgemeines
            Haftungsausschluss 
Permark übernimmt keine Haftung für das Gravurergebnis von unbekannten Materialien und Gegenständen. Wenn immer möglich, soll vom Auftraggeber ein Muster mitgereicht werden um die Reaktion des Materials zu testen. 
            
        
Naturmaterialien
Bei einem Naturprodukte wie z.Bsp. Holz ist Wuchs, Struktur und Maserung bei jedem Baum anders. Jedes Stück ist einzigartig. Daher sind Abweichungen Produktebedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Liefer- und Leistungsumfang; Bemusterung
Für den Umfang, Ausführung, sowie Leistungen ist die Auftragsbestätigung inklusive Dokumente, auf welche diese verweist, massgebend. Darüberhinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
        Preise / Zahlungsbedingungen 
Die Preise verstehen sich in CHF und exklusive der aktuellen
        MwSt. Falls nicht anders vereinbart beträgt die Zahlungsfrist innerhalb 14 Tage. Zu zahlen ist das netto Total, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Gebühren o.Ä. Permark kann pro Mahnung eine Gebühr von 15.- CHF erheben.   
 
    
        Eigentumsvorbehalt 
 Sämtliche von Permark erstellten Daten oder Werkzeuge sind dessen Eigentum.
        Geleistete Zahlungen des Bestellers für das Aufbereiten der Daten oder Werkzeuge gelten als anteilige Zahlung. Somit bleiben diese Gegenstände Eigentum von Permark. Diese dürfen frei jeglicher Verpflichtung oder
        Einschränkung gegenüber dem Besteller auch für andere Zwecke verwenden werden. 
    
        Lieferfrist 
Die Lieferfrist beginnt sobald alle für die Produktion notwendigen Dokumente oder Daten, sowie eine
        allfällige Musterfreigabe vorliegen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Permark vor deren Ablauf dem Besteller die Versandbereitschaft meldet. Verzögert sich die Lieferung durch ein Ereignis,
        welches Permark trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern kann, oder verzögert sich die Lieferung durch ein Handeln oder
        Unterlassen des Bestellers, oder liegt ein Fall höherer Gewalt vor, dass die Vertragsparteien trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern können, so verlängert sich die
        Lieferfrist angemessen. 
    
        Lieferung, Versand- und Verpackungskosten 
Wenn nicht anders vereinbart wird der
        Spediteur von Permark bestimmt. 
Briefpost bis 250g:                      3.50 CHF 
Transportkosten pro Paket: 
bis   2 Kg                                       11.-- CHF 
bis 30 Kg                                      
        26.-- CHF 
ab 30 Kg/Sperrgut/Camion      
        nach Aufwand 
 
Die Lieferung innerhalb der Schweiz soll in der Regel am nächsten oder spät. am übernächsten Arbeitstag beim Empfänger eintreffen
        (MO-FR). 
    
        Annahmeprüfung der Lieferung 
Soweit üblich prüft Permark die Lieferungen und Leistungen vor Versand. Der Besteller prüft die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist nach
        deren Erhalt. Allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Wird eine Rüge unterlassen, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Mängel wird
        Permark so rasch als möglich beheben, und der Besteller hat uns hierzu Gelegenheit zu geben. Der Besteller kann wegen Mängeln
        irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen keine weiteren Ansprüche und Rechte geltend machen. 
Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen von 10% müssen akzeptiert werden. 
Wir verrechnen die effektiv gelieferte Menge. Eine
        absolute Mindestmenge muss bei der Auftragserteilung explizit erwähnt werden. 
    
        Gerichtsstand 
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von
        Permark.